Satzung

Satzung des Vereins trans*support | Fachstelle für trans* Beratung und Bildung e.V.

Fassung vom 03.12.2021

§1 Name, Sitz, Eintragung und Tätigkeiten

1) Der Verein trägt den Namen trans*support | Fachstelle für trans* Beratung und Bildung. Kurz: trans*support oder T*S

2) trans*support hat seinen Sitz in Preetz, Schleswig-Holstein.

3) trans*support soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.V.

4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

5) trans*support ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert.

6) trans*support setzt sich ein für eine Verbesserung der Lebensqualität von trans*Personen, für Empowerment, Selbstwirksamkeit, mehr Sichtbarkeit und die Förderung der Trans*community und von Zusammenhalt innerhalb der Trans*community.

7) trans*support versteht sich als eine peerEinrichtung von trans*Personen für/mit trans*Personen und deren Verbündeten.

8) trans*support arbeitet landesweit und darüber hinaus.

§2 Gemeinnützigkeit, Zweck und Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

1) trans*support verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2) Vereinszweck ist entsprechend §52 (2) Nr. 10 AO die Förderung von Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Vereinszweck ist weiterhin die Förderung von Bildung entsprechend §52 (2) Nr. 7 AO.

3) Mittel zur Erreichung des Zwecks: trans*support setzt sich ein für die Steigerung der Lebensqualität, der Selbstwirksamkeit und der psychischen und körperlichen Gesundheit von trans*Personen. trans*support setzt sich ein für die Etablierung und Förderung von Trans*communitystrukturen und für mehr Empowerment und Sichtbarkeit von trans* auf den verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen. trans*support unterstützt die volle rechtliche und soziale Gleichstellung von trans*Personen auf Grundlage von Menschenrechten und reziproken Respekts unter Mitmenschen. trans*support hinterfragt die Kategorie Geschlecht und gängige Geschlechtervorstellungen und setzt sich ein für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. trans*support ist grundsätzlich diskriminierungskritisch ausgerichtet.

Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sind insbesondere

3 a) gemeinnützige Zwecke nach §52 (2) Nr. 10 AO, durch

– die Beratung von trans*Personen und An- und Zugehörigen, außerdem von Multiplikator*innen

– die Unterstützung von trans*Personen im Alltag

– die Etablierung und Aufrechterhaltung von zuverlässigen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für trans*Personen, deren Zugehörige und Verbündete

– die Unterstützung von Selbsthilfe durch Kontakt- und Freizeitangebote

3 b) Förderung von Bildung nach §52 (2) Nr.7 AO durch

– Bildungs- und Veranstaltungsangebote unterschiedlicher Formate wie Workshops, Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen

– Aufklärung und Reflexion über Diskriminierung, Machtstrukturen und Herrschaftsformen auf den verschiedenen Ebenen

4) trans*support ist selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck von trans*support fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7) Werden Mitglieder zur Erfüllung des Vereinszwecks mit Aufgaben betraut, die sie nicht in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglieder wahrnehmen, können sie eine geschäftsübliche Vergütung erhalten.

§3 Mitgliedschaft

1) Mitglied von trans*support kann jede (natürliche) Person werden, die die Zwecke des Vereins unterstützt. Es besteht die Möglichkeit einer ordentlichen Mitgliedschaft und einer Fördermitgliedschaft. Minderjährige Mitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten wie volljährige.

2) Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung muss er gegenüber der Mitgliederversammlung begründen.

3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

4) Der Austritt muss schriftlich angezeigt werden und kann zum Ende des Monats erfolgen. Eine Rückerstattung eventuell schon gezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.

5) Der Ausschluss eines Mitgliedes aus trans*support kann vom Vorstand verfügt werden, wenn das Mitglied schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise beschädigt, wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten einschließlich Nichtbezahlen der Beiträge oder wegen sonstigem vereinsschädigendem Verhalten.

6) Jedes Mitglied darf die Einrichtungen des Vereins nutzen und an Veranstaltungen teilnehmen.

7) Jedes ordentliche Mitglied hat passives und aktives Stimmrecht in der Mitgliedsversammlung. Fördermitglieder können beratend wirken.

8) Jedes Mitglied soll die Interessen von trans*support fördern und die Mitgliedsbeiträge regelmäßig und pünktlich leisten. Die aktive Mitarbeit im Verein ist gewünscht.

9) Die Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung geregelt.

§4 Vereinsorgane

1) Die Organe des Vereins sind die Mitgliedsversammlung und der Vorstand.

§5 Mitgliedsversammlung

1) Die ordentliche Mitgliedsversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 3 Wochen vorher durch den Vorstand.

2) Es ist möglich, eine außerordentliche Mitgliedsversammlung einzuberufen. Dies kann geschehen auf Antrag der ordentlichen Mitgliedsversammlung oder durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstands.

3) Die Mitgliedsversammlung ist zuständig für

a) die Änderung der Satzung,

b) die Wahl des Vorstandes, ggf. die Abberufung von Vorständen,

c) die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und der Jahresbilanz,

d) die Diskussion der Arbeit des Vereins und der Arbeit des Vorstands,

e) die Auflösung des Vereins.

4) Die Mitgliedsversammlung ist ohne Rücksicht darauf beschlussfähig, wie viele Mitglieder erschienen sind, wenn alle Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden. Die Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten. Das Protokoll ist vom*n der Protokollführer*in zu unterzeichnen.

§6 Vorstand

1) Der Vorstand besteht aus zwei-fünf Personen. Der Vorstand bleibt arbeitsfähig, auch wenn nicht alle Positionen besetzt sind oder Vorstandsmitglieder vorübergehend oder dauerhaft ausfallen. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende der Amtsperiode aus dem Vorstand aus, kann der übrige Vorstand bis zur Durchführung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen.

2) Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Vorstand alleine zu vertreten.

3) Der Vorstand besteht aus trans*Personen oder Personen mit trans*Vergangenheit.

4) Vorstandmitglieder müssen Mitgliedschaften in anderen Vereinen und Organisationen offenlegen.

5) Der Vorstand kann assistierende Personen und die Geschäftsführung mit der Durchführung von Aufgaben betrauen.

6) Die Vorstände werden von der Mitgliedsversammlung für 2 Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl neuer Vorstände im Amt.

7) Dem Vorstand obliegt die Vertretung des Vereins nach außen und die finanzielle und rechtliche Leitung von trans*support, weiterhin:

a) die ordnungsgemäße Einberufung und die Vorbereitung der Mitgliedsversammlungen und der Tagesordnung

b) die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern

c) die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliedsversammlungen

d) das Erstellen des Rechenschaftsberichts und der Jahresbilanz

e) die Kassenführung

f) der Beschluss einer Geschäfts- und Finanzordnung sowie des Wirtschafts- und Arbeitsplans.

8) Die Arbeit der Vorstände kann vergütet werden, wenn dies angemessen erscheint.

§7 Auflösung des Vereins

1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und nur mit einer drei Viertel Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

2) Wird der Verein aufgelöst, oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg, fällt das Vermögen an einen steuerbegünstigten und gemeinnützigen Verein zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung.